Als Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 sind Sie verpflichtet, der Pflegekasse regelmäßige Beratungen durch eine zugelassene Fachkraft nachzuweisen. Die Beratung ist für Sie kostenfrei:

Wir beantworten Ihre Fragen und beraten Sie und Ihre Angehörigen persönlich und auf Ihre Situation abgestimmt. Dabei konzentrieren wir uns u. a. auf Angebote zur Erhaltung der Selbstständigkeit, aber auch zur Entlastung Ihrer Angehörigen.

Wir senden die Nachweise an Ihre Pflegekasse und kümmern uns um den nächsten Termin.

Wenn Sie einen Hilfebedarf entsprechend Pflegegrad 1 haben, ist eine Beratung ebenso möglich und sinnvoll.