Leistungsübersicht zu den verschiedenen Pflegegraden

Pflegesachleistung bzw. Pflegegeld (§ 36 und 37 SGB XI)

PflegegradPflegesachleistungen
(Leistungserbringung durch Pflegedienst)
Pflegegeld
(Pflegeperson muss vorhanden sein)
1kein Anspruchkein Anspruch
2796,00 €347,00 €
31.497,00 €599,00 €
41.859,00 €800,00 €
52.299,00 €900,00 €

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

PflegegradHöchstbetrag
(Pflegeperson muss vorhanden sein)
2 – 51.685,00 €

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

PflegegradMonatlicher Höchstbetrag
1 – 5131,00 €

Dies ist nur ein Ausschnitt der möglichen Leistungen für Pflegebedürftige. In einem persönlichen Beratungsgespräch stellen wir Ihnen gern weitere Angebote der Pflegekassen und Sozialträger vor.

Ab 01.07.2025 hat der Gesetzgeber eine weitere Verbesserung der Pflegeleistungen vorgesehen, über die wir Sie an dieser Stelle zeitnah informieren.